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Etwas anderes

Welche Strafe droht für welches Delikt?

Hallo Kinder,

ich bin zwar kein Experte in Kinder- und Jugendstrafrecht, aber bevor ihr Angst habt, wegen einer Lappalie ins Gefängnis zu kommen, muss ich euch doch das wenige, das ich weiß, sagen:

Erstens:
Kinder von 0 bis 6 Jahren können vom Gesetz nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Zweitens:
Kinder ab 7 Jahren können in kleinem Umfang Geschäfte tätigen und haften bedingt für Schäden, die sie verursachen.

Drittens:
Erst Jugendliche von 14 bis 17 Jahren sind bedingt strafmündig, können also für strafbare Handlungen belangt werden.

Viertens:
Erwachsene ab 18 Jahre sind voll geschäftsfähig und voll strafmündig. Für Erwachsene gelten deshalb die Gesetze im vollen Umfang.

Übersetzt heißt das, dass ihr bis 14 Jahre gewissermaßen Narrenfreiheit habt und in keinem Fall ins Gefängnis kommt. Bei besonders schweren Delikten könnt ihr allerdings auch ins Kinderheim abgeschoben werden. Außerdem haften eure Eltern in einem bestimmtem Maß für die Schäden, die ihr verursacht, d.h. sie müssen den Schaden bezahlen. An eurer Stelle ins Gefängnis müssen sie aber auf keinen Fall.

Ab 14 ist es nicht mehr ganz so lustig, bei schweren Straftaten müssen Jugendliche in den Jugendarrest. Ab 18 hört der Spaß fast für alle auf, da gibt es nur noch für besonders kindliche Erwachsene eine Ausnahme. Und ab 21 müssen sich nach Möglichkeit alle so verhalten, als wären sie Konrad aus der Konservenbüchse. Da kann es schon böse Folgen haben, wenn man seinem Nachbarn die Zunge rausstreckt.

Weil es natürlich noch viele Nuancen gibt und das Strafrecht in Wirklichkeit längst nicht so einfach ist, habe ich euch ein paar Beispiele aus eurem Alltag aufgeschrieben. Ich beginne mit den kleinen Vergehen und höre mit Mord und Totschlag auf.

Frechsein

Wer frech ist, streckt die Zunge raus, lacht andere aus, sagt Schimpfwörter oder macht Klingelputz. Solange kein Elternteil dabei ist, welches das verhindern könnte, bleibt dies als Kind von 0 bis 13 Jahren ohne rechtliche Folgen. Als Jugendlicher ab 14 Jahren kann Frechsein als Beleidigung aufgefasst werden. Für Jugendliche droht schlimmstenfalls ein Bußgeld.

Schwarzfahren

Jeder, der öffentliche Verkehrsmittel benutzt, geht einen Beförderungsvertrag mit der Bus- oder Bahnfirma ein: Ich zahle Geld und du, Bahn, beförderst mich. Um solche Geschäfte abschließen zu können, muss man als Kind erst 7 Jahre alt werden. Wer jünger als sieben ist, ist noch nicht geschäftsfähig und kann deshalb, wenn er alleine unterwegs ist, auch nicht als Schwarzfahrer belangt werden. Wer schon sieben ist, erschleicht sich aber eine Beförderung und muss deshalb mindestens die Fangprämie des Kontrolleurs bezahlen. Auch beim Schwarzfahren wird es ab 14 Jahren ungemütlich. Jugendliche können bei wiederholtem Schwarzfahren zu einem Bußgeld oder zur Arbeit für die Allgemeinheit verurteilt werden.

Verkehrsdelikte

Natürlich weiß jedes Kind, dass es nicht bei Rot über die Fußgängerampel rennen darf. Wenn es das trotzdem tut, kann es zu Brei gefahren werden oder aber auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Weil ein Kind den ganzen Verkehr aber noch nicht überblicken kann, kann es nach dem Gesetz erst zur Verantwortung gezogen werden, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist. Wenn also ein Auto einem neunjährigen Kind ausweicht und an die Straßenlaterne knallt, ist das Kind nicht schuld. Für die Autofahrer heißt das im Umkehrschluss, dass sie besonders vorsichtig fahren müssen, sobald sie Kinder am Straßenrand sehen.

Musikdownload und Nutzung geknackter Software

Gekaufte CDs zum privaten Gebrauch zu kopieren oder Sicherungskopien von Software anzufertigen ist erlaubt. Für Jugendliche ist es dagegen strafbar, Musik über das Internet zu tauschen oder raubkopierte Software zu benutzen. Wer das tut, bricht das sogenannte Urheberrecht. Für Kinder stellt sich die Situation jedoch ein wenig anders dar: Da Kinder bis einschließlich 13 Jahre nicht strafmündig sind, können sie für die Urheberrechtsverletzung nicht belangt werden. Erst ab 14 Jahren kann der illegale Download mit einem Bußgeld und mit Schadensersatzforderungen geahndet werden.

Ladendiebstahl

Ähnlich wie beim illegalen Download sieht es beim Ladendiebstahl aus. Klaut ein Jugendlicher, so ist dies strafbar. Ein Kind dagegen muss nur den Schaden ersetzen, also die geklauten Sachen wieder hergeben. Für Jugendliche wird vor allem der wiederholte Ladendiebstahl unangenehm: Vom Gericht werden dann Bußgeld und Erziehungsmaßnahmen (z.B. gemeinnützige Arbeit) verhängt.

Graffiti

Wer fremde Wände ansprüht, begeht eine Sachbeschädigung und damit eine Straftat, ganz egal, wie schön das Bild ist. Um dies zu verstehen, muss man wissen, dass in Deutschland Eigentum eines der schützenswertesten Dinge ist. Besser ist es deshalb, man sprüht auf Flächen, die extra für Graffiti freigegeben wurden. Kinder ab 7 Jahren, die beim illegalen Sprayen erwischt werden, müssen den Schaden ersetzen, also das Neustreichen die Wände bezahlen. Jugendliche können dagegen von einem Jugendstrafgericht zu Bußgeld und Erziehungsmaßnahmen verurteilt werden. Praktischerweise verurteilen die Gerichte dabei Jugendliche gerne dazu, Graffiti anderer Sprayer weg zu putzen.

Bankraub

Was im Krimi zum Tagesgeschäft gehört, ist in der Rechtspraxis schwere Kriminalität und damit besonders strafbar. Erwachsene können für einen Bankraub locker für 10 Jahre ins Gefängnis kommen, Jugendliche in schweren Fällen ebenfalls bis zu 10 Jahre ins Jugendgefängnis. Als Kind kommt man bei Bankraub ebenfalls nicht so einfach davon. Weil man in diesem Fall den Eltern nicht mehr die Erziehung des Kindes zutraut, kommt das Kind ins Kinderheim. Aber wer von euch plant mit 13 auch schon einen Bankraub?

Körperverletzung, Mord und Totschlag

Wer andere verprügelt, den Schädel einschlägt oder sogar gezielt jemanden umbringt, um ihn beispielsweise zu berauben, macht sich natürlich ebenfalls besonders strafbar. Jugendliche werden dafür je nach Schwere der Tat bis zu 10 Jahren ins Jugendgefängnis gesperrt. Weil Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafmündig sind, werden für sie andere Erziehungsmaßnahmen angewendet. Sie kommen ins Kinderheim oder in eine psychiatrische Anstalt. Besser ist es also, Konflikte auch als Kind friedlich zu lösen.

Übrigens: Jedes Kind hat von Geburt an auch bestimmte Rechte. Zum Beispiel das Recht darauf, dass niemand ihm wehtun darf, dass niemand sein Eigentum wegnimmt und dass es genügend zu essen bekommt. Insofern sehe ich für euch überhaupt kein Problem darin, jetzt gleich mit Rossipotti den Pudding zu verspeisen!

Guten Appetit wünscht euch

Juan

Literaturhinweis: Sigrun von Hasseln: Jugendrechtsberater. Deutscher Taschenbuch Verlag. München 2006.

 © Rossipotti No. 16, Oktober 2007